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Facebook muss vor dem EuGH erscheinen

Foto: AP/Margot

Das irische Höchstgericht hat entschieden, einen vom österreichischen Datenschützer Max Schrems ausgelösten Prozess rund um die Weitergabe von Facebook-Nutzerdaten in die USA an den europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzugeben. Dieser solle entscheiden, ob Facebook durch die Datenweitergabe das sogenannte "Safe Harbour"-Abkommen der EU verletzt.

Snowden-Leaks als Beleg

Diese EU-Bestimmung verbietet Unternehmen, persönliche Informationen in die USA weiterzuleiten, falls diese "nicht ausreichend geschützt“ sind. Die Beschwerdeführer "Europe v Facebook" argumentierten, dass die Dokumente des Whistleblowers Edward Snowden gezeigt hätten, dass dies nicht der Fall sei: Die NSA würde die Daten im sogenannten PRISM-Programm abfangen und auswerten.

Facebook und andere betroffene Unternehmen erklären, sie gäben Nutzerdaten nur auf spezielle Anfragen und keinesfalls massenhaft direkt an US-Behörden weiter.

Weitreichende Implikationen

Entscheidet der EuGH im Sinne der Beschwerdeführer, könnte Facebook gezwungen sein, sämtliche Nutzerdaten in EU-Territorium zu speichern. Das Urteil wird große Implikationen für andere IT-Größen wie Apple, Yahoo oder Google haben, die ebenfalls in Irland angesiedelt sind. Gegen Microsoft und dessen Tochterfirma Skype, beide in Luxemburg beheimatet, wurde eine ähnliche Klage eingebracht.

EuGH setzt auf Datenschutz

Laut Schrems ist das Einschalten des EuGH "das beste Ergebnis, das wir uns hätten wünschen können.“ Der EuGH ist in letzter Zeit durch einen Fokus auf Datenschutz aufgefallen: So wurde ein Recht auf Link-Löschung bei Google-Ergebnissen ausgesprochen und die Vorratsdatenspeicherung gekippt. (fsc/APA, derStandard.at, 18.6.2014)