Die deutschen Oppositionsparteien Linke und Grüne sind mit ihre Klage auf Vernehmung des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gescheitert. "Die Anträge sind unzulässig", teilte das deutsche Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit. Es sieht sich in dieser Sache als nicht zuständig an.

Mit ihrer Klage wollten Grüne und Linke erreichen, dass der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags Snowden als Zeugen in Berlin befragt. Die schwarz-rote Regierungs-Koalition lehnt dies ab. Daher reichte die Opposition im September Organklage beim höchsten deutschen Gericht gegen die Bundesregierung und den Untersuchungsausschuss ein.

Kein im Grundgesetz wurzelndes Recht

Laut Gericht betrifft die Klage der Opposition, Snowden in Berlin vernehmen zu wollen, kein im Grundgesetz wurzelndes Recht der Ausschussminderheit gegenüber dem NSA-Untersuchungsausschuss. Es handele sich vielmehr um die "verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen". Dafür sei der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig. Der BGH ist die oberste Instanz auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte im März seine Arbeit aufgenommen. Er soll nicht nur die Rolle des US-Geheimdienstes NSA bei der massenhaften Ausspähung der Kommunikation unbescholtener Bürger klären, sondern auch die des Bundesnachrichtendiensts (BND). Ausgangspunkt waren der Affäre waren die Enthüllungen Snowdens gewesen. Union und SPD wollen Snowden an seinem Aufenthaltsort in Russland oder per Videoübertragung befragen. Dies lehnt der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter aber ab. (APA, 12.12. 2014)