Wien/Klagenfurt – Die SPÖ hat einen jahrelangen Rechtsstreit rund um eine nicht gemeldete Spende endgültig verloren. Die Partei kostet das rund 100.000 Euro – das ist der Gegenwert jener Inserate, die das "Peter Kaiser Personenkomitee" im Kärntner Landtagswahlkampf 2018 zugunsten der SPÖ geschaltet hat. Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) hervor. Die Entscheidung des Höchstgerichts ist final, der Partei steht kein Rechtsweg mehr offen.

Peter Kaiser
Dass Peter Kaisers Partei nichts vom Personenkomitee für Peter Kaiser gewusst habe, hält der Verwaltungsgerichtshof für "nicht plausibel".
APA/GEORG HOCHMUTH

Die Vorgeschichte: 2018 warb ein Personenkomitee für die Wiederwahl des Kärntner Landeshauptmanns Peter Kaiser (SPÖ). Zu diesem Zweck buchte der Verein Inserate in Print- und Onlinemedien. Der Rechnungshof stellte später fest, dass die Partei diese Sachleistungen nicht als Spende gemeldet hat. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) verhängte daraufhin auf Basis des Parteiengesetzes eine Strafe in Höhe des festgestellten Werts der Werbeschaltungen: 102.000 Euro.

Gericht erhöhte Strafe um 41 Euro

Die SPÖ bekämpfte diesen Bescheid vor der nächsthöheren Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht. Doch dieses schmetterte die Einwände ab – und erhöhte die Strafe sogar noch um 40 Euro und 96 Cent.

Auch dagegen ging die SPÖ vor: Die Erhöhung der Strafe sei rechtswidrig gewesen, auch das Tätigwerden des UPTS sei formal nicht korrekt abgelaufen. Und: Zur Strafe hätte nicht die rote Bundespartei verdonnert werden sollen, sondern die Kärntner Landespartei. Denn die Bundespartei habe von dem Personenkomitee gar nichts gewusst.

Unwissen der Partei "nicht nachvollziehbar"

Der VwGH stellte nun in seinem Erkenntnis fest, dass der Ablauf der Strafe über Rechnungshof und UPTS wie im Gesetz vorgesehen abgelaufen sei. Und da die Bundespartei die Spende in ihrem Rechenschaftsbericht hätte ausweisen müssen, müsse auch sie bestraft werden. Überhaupt: Dass die Partei nichts von den Inseraten für Kaiser gewusst hätte, sei "nicht nachvollziehbar" – sie habe sie zumindest geduldet.

Die SPÖ muss die 102.041 nun also endgültig abschreiben. Ein schwacher Trost: In der Zwischenzeit wurde das Parteiengesetz geändert, Zuwendungen von Personenkomitees gelten nicht mehr als Parteispende. Sehr wohl müssen nun aber Spenden an die Personenkomitees ausgewiesen werden. (sefe, 2.2.2024)