SP-Chef Babler
Höher rauf mit der Steuer, fordert SPÖ-Chef Babler wieder einmal. Doch es gibt Einwände.
REUTERS/LEONHARD FOEGER

Die SPÖ fordert schon wieder eine Steuer, noch dazu in konfiskatorischem Ausmaß: Gleich 90 Prozent soll eine neue Umwidmungsabgabe betragen.

Der Vorschlag zielt auf ein Geschäft ab, das in der Hand der Lokalpolitik liegt. Die Gemeinden legen fest, für welchen Zweck eine Fläche auf ihrem Gebiet genutzt werden darf – und können das bei Bedarf ändern. Dabei gibt es häufig Profiteure. Wird ein Grundstück etwa von Grün- auf Bauland umgewidmet, darf sich der Eigentümer über eine Wertsteigerung freuen – mitunter in astronomischer Höhe.

Ein "Geschäftsmodell" erkennt Andreas Babler dahinter: "Es darf nicht sein, dass sich einige wenige an Umwidmungen bereichern, während leistbarer Wohnraum immer knapper wird." Der SPÖ-Chef spricht sie zwar nicht direkt an, doch gemeint sind damit natürlich auch jene prominenten Fälle, wo Umwidmungen im Geruch der Freunderlwirtschaft stehen. Einer betrifft den Grafenwörther Bürgermeister und Ex-Gemeindebundpräsidenten Alfred Riedl (ÖVP), ein anderer den Donaustädter Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy (SPÖ).

Wo war die Leistung?

Es ist nicht so, dass der Staat bisher gar nicht zugegriffen hätte. Die Immobilienertragssteuer zwackt bei Verkäufen pauschal 30 Prozent vom Veräußerungsgewinn ab, für Altgrundstücke sind die Sätze niedriger. Eine Wertsteigerung durch Umwidmungen schlägt sich dabei natürlich nieder.

Der SPÖ ist das zu wenig. Künftig sollen Eigentümern umgewidmeter Grundstücke nur mehr zehn Prozent vom Wertzuwachs bleiben. Schließlich handle es sich um ein leistungsloses Einkommen, das erst durch einen öffentlich-rechtlichen Akt angefallen sei, so die Argumentation. Allerdings wäre nicht sofort, sondern erst bei einem etwaigen Verkauf zu zahlen. Bis dahin soll die Abgabe in Form einer Hypothek zugunsten der öffentlichen Hand ins Grundbuch eingetragen werden.

Der Raumplaner Robert Korab kann der Idee einiges abgewinnen. Eine solche Abgabe dämpfe nicht nur den Anreiz, mit Grundstücken zu spekulieren, sondern sorge auch für einen fairen Ausgleich. Denn werde Grün- zu Bauland, habe die öffentliche Hand meist die Infrastruktur für neu entstandene Ortsgebiete zu zahlen – von Straßen bis zu Kindergärten.

Warnung vor Verteuerung

Auch Michael Klien hält die Stoßrichtung für ökonomisch sinnvoll. Allerdings plädiert der Experte vom Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) für eine Anhebung der bestehenden, laufend zu zahlenden Grundsteuer anstelle einer neuen, derart hohen Abgabe auf eine einmalige Transaktion. Denn eine solche Verteuerung könne dazu führen, dass Projektentwickler von manchen Bauvorhaben Abstand nehmen – oder aber die höheren Kosten an die Wohnungskäufer und Mieter weitergeben.

Es sei an breite Ausnahmen gedacht, hält man in der SPÖ entgegen. Wer etwa ein Grundstück verkaufe, damit dort geförderter Wohnbau stattfindet, müsse die Abgabe nicht berappen. Das Gleiche gelte im Fall eines geplanten Kindergartens oder anderer Projekte im öffentlichen Interesse. Aber ja – die Schaffung sehr teuren Wohnraums werde ebenso wie die Spekulation zurückgedrängt.

Anderer Einwand: Wenn die öffentliche Hand bei Umwidmungen künftig Geld einnimmt – ist das nicht ein Anreiz, die Gegend weiter zuzubetonieren? Geht es nach der SPÖ, dann soll die Abgabe nicht unbedingt in die Kassen der für die Widmungen zuständigen Gemeinden fließen. Gedacht ist an einen "Bodenfonds", um den Ankauf weiterer Grundstücke, sozial verträglichen Wohnbau oder Renaturierung zu finanzieren. (Gerald John, 7.3.2024)