Das Burgtheater hatte Teichtmeister im Vorfeld zunächst dessen Unschuldsbeteuerungen geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Das begründe laut Gericht eine Mitschuld.
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Wien – In der Schadenersatzklage des Wiener Burgtheaters gegen den verurteilten Schauspieler Florian Teichtmeister ist laut Kronen Zeitung (Online-Ausgabe) das schriftliche, nicht rechtskräftige Urteil ergangen. Demnach sprach das Arbeits- und Sozialgericht Wien dem Theaterhaus 19.231 Euro zu. Gefordert hatte es rund 95.000 Euro, etwa für abgesagte Vorstellungen, neu gedruckte Programmhefte und Rechtsanwaltskosten. Allerdings sah das Gericht eine Mitschuld des Burgtheaters.

Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Er wurde dafür im vergangenen September zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, wobei ihm sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde.

Burgtheater hielt zunächst an Besetzung fest

Das Burgtheater hatte seinem gekündigten Ensemblemitglied im Vorfeld zunächst dessen Unschuldsbeteuerungen geglaubt und ihn weiter in Hauptrollen besetzt. Nach Bekanntwerden seines Geständnisses gegenüber den Behörden wurden die Stücke abgesagt bzw. umbesetzt. Das Gericht hielt nun laut Krone zwar fest, dass Teichtmeister seiner Informationspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber hinsichtlich "drohenden Schäden als Folge des Strafverfahrens" nicht nachgekommen sei. Allerdings hätte das Burgtheater, als es im September 2021 über ein Strafverfahren gegen den Schauspieler erfuhr, seinen Angaben "nicht so viel Gewicht beimessen dürfen". Wäre Teichtmeister ab diesem Zeitpunkt nicht mehr beschäftigt worden, "hätte sich ein allfälliger Schaden jedenfalls drastisch reduziert".

Die Schuld am letztlich entstandenen Schaden sprach das Gericht "zwei Drittel zu Lasten der klagenden Partei, ein Drittel zu Lasten der beklagten Partei" zu. Somit ergibt sich der Schadenersatzanspruch in Höhe von 19.231 Euro, wobei das Burgtheater insgesamt 94.493 Euro gefordert hatte. Das Theater müsse Teichtmeister außerdem anteilig Verfahrenskosten in Höhe von 6.053 Euro ersetzen.

"Das Burgtheater prüft das Urteil", hieß es von der Pressestelle des Theaterhauses auf APA-Anfrage. Die Frist für eine Berufung betrage einen Monat. (APA, 9.5.2024)