Ob man es will oder nicht: Die Kommerzialisierung des Fußballs schreitet unaufhaltsam voran. Zwar konnten Fußballnostalgiker in Deutschland jüngst einen Erfolg verbuchen – die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat den geplanten Einstieg eines Investors nach Fanprotesten abgesagt. Dennoch sind Investoren im Fußball kein Novum. Dabei findet ein relativ neues Phänomen bei finanzstarken Investoren wie Private-Equity-Häusern und privaten Mäzenen immer mehr Anklang: die Mehrfachbeteiligung an Fußballklubs, in Fußballkreisen besser bekannt unter dem englischen Begriff "Multi-Club-Ownership" (kurz: MCO).

Was versteht man unter Multi-Club-Ownership im Fußball?

Ein Multi-Club-Ownership (MCO) beschreibt die Beteiligung eines Investors an zwei oder mehreren Klubs. Vereinfacht gesagt, kann man daher auch von einer "Mehrfachbeteiligung" an Fußballklubs sprechen. Auch wenn solche Mehrfachbeteiligungen noch eine relativ junge Erscheinungsform der Fußballkommerzialisierung sind, lässt sich der Ansatz des Multi-Club-Ownership bis in die 1990er-Jahre zurückverfolgen – einer der ersten Akteure war der italienische Lebensmittelkonzern Parmalat, der zunächst den italienischen Fußballverein Parma Calcio und später den brasilianischen Erstligisten Palmeiras übernahm.

Im Laufe der Jahre ist das Phänomen des MCO immer häufiger aufgetreten. Laut dem Uefa Club Licensing Benchmark Report 2023 identifizierte das Uefa Intelligence Centre Ende des Jahres 2022 weltweit mehr als 180 Klubs, die Teil einer Multi-Club-Investitionsstruktur angehörten. Andere Untersuchungen und Studien legen nahe, dass noch weit mehr Klubs zu solchen Fußballnetzwerken gehören. Verlässliche Zahlen, wie viele Klubs weltweit Teil von MCO-Konstrukten sind, gibt es nicht, zumal unzählige Beteiligungen über intransparente (Schein-)Gesellschaften laufen dürften. Sicher ist jedoch, dass es immer mehr MCOs gibt.

Wer sind die Big Player im MCO-Geschäft?

Vollständige Klubübernahmen oder zumindest Beteiligungen an Fußballklubs stehen heutzutage an der Tagesordnung. In den letzten Jahren sind auf diese Weise große Fußballnetzwerke entstanden. Doch wer sind die wichtigsten Investoren, und welche Klubs sind betroffen?

Österreichische Fußballfans werden im Zusammenhang mit Mehrfachbeteiligungen natürlich in erster Linie an den Namen Red Bull denken. Es war im Jahr 2005, als Red Bull beschloss, in die Welt des Fußballs einzusteigen. Damals wurde der SV Austria Salzburg übernommen, aus dem später Red Bull Salzburg hervorging. In der Folge wurde das Fußballnetzwerk von Red Bull auf weitere Klubs weltweit ausgeweitet. Zur Red-Bull-Familie gehören in Österreich neben dem FC Red Bull Salzburg auch dessen Kooperationsklub FC Liefering. Darüber hinaus spielen RB Leipzig (Deutschland), Red Bull New York (USA) und Red Bull Bragantino (Brasilien) unter dem Siegel des Roten Bullen. Doch neben den anderen Playern der Fußballwelt wirkt das Red-Bull-Imperium wie ein Einfamilienhaus neben einem Wolkenkratzer. Zu den größten Playern gehören die City Football Group und die Private-Equity-Gesellschaft 777 Partners.

Maskottchen Red Bull Fußball
2005 ist Red Bull in die Welt des Fußballs eingestiegen.
IMAGO/Sven Sonntag

Am prominentesten und an dieser Stelle exemplarisch herauszugreifen ist die City Football Group (CFG). Den Mehrheitsanteil (81 Prozent) an der CFG hält Scheich Mansour über die Newton Investment and Development, während die US-amerikanische Private-Equity-Gesellschaft Silver Lake 18,16 Prozent hält und der Rest auf das chinesische Unternehmen China Media Capital und CITIC Capital entfällt. Neben den Beteiligungen an den Klubs besitzt die CFG auch zwei Fußballakademien in Afrika. Zwischen den Klubs gibt es bei der CFG eine klare Hierarchie, an deren Spitze Manchester City steht. Die anderen Klubs dienen mehr oder wenig der Unterstützung des Klubs aus Manchester. Hier wird vor allem darauf geachtet, dass in allen Klubs eine einheitliche Spielphilosophie eingeführt wird, damit am Ende des Tages die besten Talente problemlos den Sprung in die englische Premier League zu den Citizens aus Manchester schaffen.

Zum Portfolio der CFG gehören die folgenden 13 Klubs, die über die ganze Welt verteilt sind:

Welche Vorteile bieten MCOs?

Hier sind zunächst wirtschaftliche Vorteile zu nennen. Denn mit einem MCO-Modell lassen sich Synergien – vom Scouting über Sponsoring bis hin zu den medizinischen Abteilungen bei den Klubs – erzielen. Wesentliche Abteilungen können effizient zentralisiert werden, wodurch ein effektiver Wissensaustausch innerhalb der eigenen Fußballgruppe stattfinden kann. Zudem können Ressourcen in gemeinsamen Kooperationen gebündelt werden, was vor allem im Bereich des Scoutings eine große Rolle spielen kann. Als Beispiel kann hier die Partnerschaft der CFG mit SAP genannt werden, die allen Klubs der CFG den Zugang zu technologischen Anwendungen zur Spieleranalyse und -entwicklung ermöglicht. Insbesondere für die kleineren Klubs der CFG wäre dies ohne die Einbindung in die MCO-Struktur aus Kostengründen nicht ohne weiteres möglich gewesen.

Führt man sich das Beispiel Red Bull vor Augen, erkennt man bei allen MCO-Mitgliedern eine einheitliche Spielphilosophie, was erhebliche Vorteile mit sich bringen kann. Wenn man junge Talente in den verschiedenen Ländern außerhalb Europas frühzeitig an die eigene Spielphilosophie und den europäischen Fußball heranführt, wird es diesen Talenten später leichter fallen, den Durchbruch in Europa zu schaffen. Ferner bietet ein MCO die Möglichkeit, junge Talente frühzeitig vertraglich zu binden und ihnen Spielpraxis zu verschaffen, die sie sonst nicht hätten. Kurzum: Ein MCO-Modell kann es Klubs ermöglichen, Talente viel früher zu entdecken, zu kaufen und auszubilden.

Außerdem stellt aus Klubsicht die Möglichkeit von Spielertransfers und Leihen innerhalb des eigenen Fußballnetzwerks einen enormen Vorteil dar. So können Investoren die Financial-Sustainability-Regeln der UEFA (vormals Financial Fairplay), die die Begrenzung der Personalausgaben zum Ziel haben, umgehen. Team A kann einen Spieler an Team B verkaufen und ihn anschließend per Leihvertrag zurückholen. Dadurch wird durch den Verkauf ein Gewinn lukriert, und gleichzeitig können die Kosten des Kaders reduziert werden, ohne jedoch einen Leistungsträger zu verlieren.

Aus unternehmerischer Sicht spricht für eine Vielzahl an Beteiligungen auch das Argument der Risikostreuung für die Investoren. Handelt der Investor nicht aus sportlichem Interesse, sondern weil er eine Rendite erwartet, ist es im Sinne der Risikostreuung sinnvoll, in verschiedene Klubs zu investieren.

Neben den Vorteilen können mit einem Konglomerat von Klubs auch verschiedene Risiken verbunden sein. Die Vorteile für die Klubs des MCO können sich in Nachteile für die Mitbewerber und den Fußball insgesamt umkehren. Hier gilt daher: Des einen Freud ist des anderen Leid!

Die Risiken durch MCOs

Viele sehen im Multi-Club-Ownership die größte Bedrohung für den Fußball und begründen dies mit der besonderen Gefahr, die derartige Konstrukte für den fairen Wettbewerb haben sollen.

Die Integrität des Wettbewerbs kann beeinträchtigt werden, wenn Klubs mit der (im Wesentlichen) gleichen Eigentümerstruktur im gleichen Wettbewerb spielen. Dann droht eine Wettbewerbsverzerrung. Es könnten Ergebnisvereinbarungen getroffen werden. Allein die Möglichkeit, dass Investoren durch Anweisungen in den Wettbewerb eingreifen können, stellt die Integrität des Wettbewerbs infrage. Selbst wenn alles fair abläuft, bleibt immer ein negativer Beigeschmack oder zumindest Raum für Spekulationen.

Außerdem könnten Spieler zu Preisen, die nicht ihrem Marktwert entsprechen, zwischen Vereinen transferiert werden. Ein Wettbewerbsnachteil für Klubs, die nicht in ein MCO eingegliedert sind.

Mehrfachbeteiligungen können auch zu Steuerersparnissen und zur Umgehung des Financial Fair Play genutzt werden. Gerade Letzteres, nämlich die Möglichkeit, das Financial Fair Play durch MCO-Modelle auszuspielen, stößt in der Praxis auf Gegenwind. Neben der Möglichkeit, einen Spieler günstig zu verpflichten, gibt es auch die Möglichkeit, einen Spieler zu einem überhöhten Preis zu verkaufen. So verkaufte Newcastle United einen Spieler für überzogene 30 Millionen Euro an den Verein Al-Ahli, um das eigene finanzielle Ergebnis aufzubessern. Auch hier gehören beide Vereine demselben Investor. So konnte der englische Klub seine Financial-Fairplay-Berechnung aufhübschen.

Außerdem könnten einige Vereine zu bloßen "Farmteams" degradiert werden. Sie werden in das Vereinsnetzwerk integriert und dienen nur noch als Ausbildungsverein für den größeren Verein in der internen Vereinspyramide. Das wird am Beispiel der City Football Group (CFG) deutlich: An der Spitze steht Manchester City, dem letztlich alle anderen Vereine mehr oder weniger zuarbeiten sollen. Dies kann zu einem Identitätsverlust des Vereins führen, der von eingefleischten Fans nur schwer akzeptiert werden kann.

Aufgrund der mit MCOs einhergehenden Risiken drängt sich auch die Frage auf, wie Verbände solche Konstrukte regulieren sollten.

Regularien der Uefa und den Top-Ligen

Für die Verbände sind MCOs keine "unbekannte Wesen". Der europäische Fußballverband Uefa verankert jeweils in Artikel 5.01 lit c der Reglements der Uefa-Wettbewerbe (Uefa Champions League, Uefa Europa League, Uefa Conference League, Uefa Youth League sowie Uefa Women's Champions League) folgende Bestimmung:

Sollten zwei oder mehr Klubs die Bestimmungen nicht einhalten, so kann gemäß Art 5.02 der jeweiligen Reglements nur einer von ihnen zu einem Uefa-Klubwettbewerb zugelassen werden. Die nicht zugelassenen Klubs werden dabei durch andere Klubs ersetzt (Art 5.03).

Vereinfacht gesagt: Wenn ein Eigentümer Kontrolle über oder Einfluss auf zwei Klubs hat, dürfen diese Klubs nicht gleichzeitig an einem europäischen Wettbewerb teilnehmen. Was genau unter den Schlagworten "Einfluss" und "Kontrolle" zu verstehen ist, darüber lässt sich unter Juristen trefflich streiten. Eine starre Grenze besteht hier nicht, die Begrifflichkeiten sind durchaus schwammig und auslegungsbedürftig – eine Einladung für pfiffige Juristen, legale Schlupflöcher zu finden, um die Uefa-Regelung zu umgehen. Und in der Tat ist es Klubs in der Vergangenheit gelungen, diese Regelung durch juristische Schachzüge auszutricksen.

Ein gutes Beispiel ist Red Bull. Im Jahr 2017 qualifizierten sich mit Salzburg und Leipzig zwei Klubs des Red-Bull-Konzerns für die Champions League. Doch die Teilnahme beider Mannschaften im selben Wettbewerb war aufgrund der zahlreichen Verflechtungen zwischen Red Bull und den Vereinen aus Leipzig und Salzburg gefährdet. Zuvor musste daher das konzernübergreifende Netzwerk organisatorisch und in der Besetzung der Gremien entflochten werden, um eine Einflussnahme auf den jeweils anderen Klub auszuschließen. So mussten der Vorstandsvorsitzende Rudolf Theierl und einige Mitarbeiter von Red Bull Salzburg zurücktreten, weil sie gleichzeitig auch Posten in Leipzig besetzten. Außerdem verlor Red Bull seine Sitze im Aufsichtsrat von Red Bull Salzburg, und auch die Statuten wurde geändert. Der bis dahin gültige Kooperationsvertrag wurde aufgelöst, und es musste zugesichert werden, auf Leihgeschäfte zwischen den beiden Klubs zu verzichten. Selbst die Trikots mussten angepasst werden. Auch die Mietverhältnisse für das Stadion und die Geschäftsstelle von Red Bull Salzburg wurden neu geregelt. Nach dieser Umstrukturierung beschränkte sich die Verbindung zwischen Salzburg und Red Bull auf einen intensiven Sponsorenvertrag. Dieser ermöglichte beiden Vereinen die Teilnahme an der Champions League.

Auch auf nationaler Ebene gibt es in den verschiedenen nationalen Regelwerken mehr oder weniger strenge Regelungen zur Behandlung von Mehrfachbeteiligungen. In Österreich verweist § 7 der ÖFB-Satzung auf die Regelungen der Uefa. Um die sportliche Integrität der ÖFB-Klubwettbewerbe zu gewährleisten, behält sich der ÖFB gemäß § 7 Abs 5 der ÖFB-Satzung das Recht vor, dort einzugreifen und angemessene Maßnahmen zu treffen, wo die Gefahr besteht, dass ein und dieselbe natürliche oder juristische Person die Führung, die Verwaltung und/oder die sportlichen Leistungen von mehr als einem am gleichen Bewerb teilnehmenden Klub beeinflusst. Ob diese recht offen formulierte Regelung der Rechtssicherheit dient, darf bezweifelt werden.

Konkreter wird man schon in Deutschland. § 8 der Satzung der DFL Deutsche Fußball Liga e. V. stellt klar, dass niemand unmittelbar oder mittelbar mit einer Beteiligung von zehn Prozent oder mehr der Stimmrechte oder des Kapitals an mehr als einer Kapitalgesellschaft der Lizenzligen beteiligt sein darf. Unabhängig von der Beteiligungshöhe darf niemand unmittelbar oder mittelbar mit Kapital oder Stimmrechten an mehr als drei Kapitalgesellschaften der Lizenzligen beteiligt sein. Im Vergleich zur Uefa-Regelung stellt die Zehn-Prozent-Schranke eine deutlich strengere Grenze dar. Eingeführt wurde die Regelung 2015, als der VW-Konzern bei mehreren Klubs Anteilsinhaber geworden ist und die Verantwortlichen um die Integrität des Wettbewerbs fürchteten. Die Beschränkungen gelten im Übrigen nicht für Beteiligungen, die vor dem 4. 3. 2015 erworben wurden.

Ab der Saison 2024/25 sollen Klubs mit identen Eigentumsverhältnissen, die nicht im selben Uefa-Klubwettbewerb spielberechtigt sind, an verschiedenen Uefa-Wettbewerben teilnehmen können. Die Uefa trägt dem Umstand von Mehrfachbeteiligungen also Rechnung. Anders als in Fachkreisen spekuliert, werden die Regeln nicht strenger, sondern liberaler.

Ausblick

MCO-Konstruktionen, bei denen ein sehr reicher Akteur mehrere Klubs besitzt, sind im Fußball immer häufiger anzutreffen. Sie können für Investoren betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, aber auch zu Wettbewerbsverzerrungen im Sport führen. Der Schutz der Integrität des Wettbewerbs und des Vertrauens in die Ehrlichkeit des Fußballsports sind legitime Gründe für die Regulierung von MCOs. Vielen Fanvertretern gehen die derzeitigen Beschränkungen von Mehrfachbeteiligungen nicht weit genug. Obwohl auch Uefa-Präsident Aleksander Čeferin vor diesem Hintergrund kürzlich bekräftigte, über die Regulierung nachdenken und die Grenzen gegebenenfalls enger ziehen zu wollen, weitete die Uefa ihre Regelungen erst kürzlich zugunsten der Investoren aus. Die Rechtsabteilungen und Anwälte der Klubs wird es freuen – es ist davon auszugehen, dass rechtliche Fragen rund um die MCOs vor Saisonbeginn vermehrt auftauchen werden. Ob dies im Sinne des Sports ist und der Fußball damit nicht endgültig zum Spielball von Investoren wird, steht auf einem anderen Blatt Papier. (Daniel Maurer, Johannes Mitterecker, 9.5.2024)